Wassergenossenschaften und Wasserverbände als Träger öffentlicher Abgaben : Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der juristischen Person des öffentlichen Rechts
Ausgehend von den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes werden die Aufgaben dieser Genossenschaften und Verbände umrissen und diese Tätigkeiten in das System der Staatsfunktionen eingeordnet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Verwaltung (8(1983)Nr.6, S.581-594)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.79 Wasserrecht
340.13 Recht, positives 342 Recht, öffentliches 334 Genossenschaften 347.726 Genossenschaftsrecht 342.4 Bundesverfassung 628.1 Wasserversorgung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.79 Wasserrecht | Dokument Nr. D-013435 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |