Ärztliche Dokumentation und Informationspflicht in der Arbeitsmedizin

Einige gesetzliche Regelungen enthalten verschiedene Informationspflichten des Arztes gegenüber Patienten und Arbeitnehmern. So verlangt das Arbeitssicherheitsgesetz, dass der Betriebsarzt auf Wunsch des Arbeitnehmers diesem das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitzuteilen hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zentralblatt für Arbeitsmedizin Arbeitsschutz Prophylaxe und Ergonomie (33(1983)Nr.12, S.374-378)
VerfasserIn: Kramer, Rainer
Zerlett, Georg
Ort / Verlag / Datum:11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:61:34.096 Medizin: Rechtsprobleme
331.823 Arbeitsschutz
331.82 Arbeitsmedizin
614.876 Strahlenschutz
331.822.8 Betriebsärzte
342.721 Datenschutz
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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