Ärztliche Dokumentation und Informationspflicht in der Arbeitsmedizin
Einige gesetzliche Regelungen enthalten verschiedene Informationspflichten des Arztes gegenüber Patienten und Arbeitnehmern. So verlangt das Arbeitssicherheitsgesetz, dass der Betriebsarzt auf Wunsch des Arbeitnehmers diesem das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitzuteilen hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zentralblatt für Arbeitsmedizin Arbeitsschutz Prophylaxe und Ergonomie (33(1983)Nr.12, S.374-378)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 61:34.096 Medizin: Rechtsprobleme
331.823 Arbeitsschutz 331.82 Arbeitsmedizin 614.876 Strahlenschutz 331.822.8 Betriebsärzte 342.721 Datenschutz |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 61:34.096 Medizin: Rechtsprobleme | Dokument Nr. D-013433 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |