Probleme der Arbeitsbereitschaft
Es zeigt sich, dass Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft auch vom Arbeitsschutz erfasst werden. Branchenspezifische Gesichtspunkte können nur in den Tarifverträgen berücksichtigt werden, eine generelle gesetzliche Regelung erscheint nicht zweckmässig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht (14(1983)Nr.4, S.375-408)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.116 Arbeitsverträge 331.82 Arbeitsbedingungen 331.823 Arbeitsschutz |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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