Probleme der Arbeitsbereitschaft

Es zeigt sich, dass Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft auch vom Arbeitsschutz erfasst werden. Branchenspezifische Gesichtspunkte können nur in den Tarifverträgen berücksichtigt werden, eine generelle gesetzliche Regelung erscheint nicht zweckmässig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht (14(1983)Nr.4, S.375-408)
VerfasserIn: Gitter, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.116 Arbeitsverträge
331.82 Arbeitsbedingungen
331.823 Arbeitsschutz
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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