Probleme der Arbeitsbereitschaft

Es zeigt sich, dass Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft auch vom Arbeitsschutz erfasst werden. Branchenspezifische Gesichtspunkte können nur in den Tarifverträgen berücksichtigt werden, eine generelle gesetzliche Regelung erscheint nicht zweckmässig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht (14(1983)Nr.4, S.375-408)
VerfasserIn: Gitter, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.116 Arbeitsverträge
331.82 Arbeitsbedingungen
331.823 Arbeitsschutz
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. D-013432 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage