Die Konventionen der OAS über internationales Privatrecht in der Sicht eines Europäers
Die Konvention von Montevideo strebt keine vollständige Regelung an, sondern lässt Vorbehalte der Vertragsstaaten ausdrücklich zu. Ein Beitritt von Ländern, die nicht der Organisation Amerikanischer Staaten angehören, ist möglich.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtsvergleichung (23(1982)Nr.4, S.287-301)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.9 Privatrecht, internationales
341.9 Kollisionsrecht 341.1 Organisationen, internationale 347.9 Prozessverfahren 34.05 Rechtsvergleichung 341.241 Abkommen, internationale |
Region: | USA
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 341.9 Privatrecht, internationales | Dokument Nr. D-013113 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |