Sozialstaat und Recht. Grundlagen - Entwicklungen - Krise
Sozialstaat und Recht stehen zueinander in Beziehung. Der soziale Rechtsstaat bedingt einen ständigen Wandel des Rechtes. Die Krise des Sozialstaates ergibt sich aus der Alterung des Sozialrechtes, vor allem, wenn es zu einer wirtschaftlichen Krise kommt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Vierteljahresschrift für Sozialrecht (11(1983)Nr.2, S.119-135)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.84 Wohlfahrtsstaat
342.734 Recht auf soziale Sicherheit 340.13 Recht, positives 301.16 Gesellschaftspolitik 340.131 Rechtsstaat 304 Sicherheit, soziale |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.84 Wohlfahrtsstaat | Dokument Nr. D-013079 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |