Sozialstaat und Recht. Grundlagen - Entwicklungen - Krise

Sozialstaat und Recht stehen zueinander in Beziehung. Der soziale Rechtsstaat bedingt einen ständigen Wandel des Rechtes. Die Krise des Sozialstaates ergibt sich aus der Alterung des Sozialrechtes, vor allem, wenn es zu einer wirtschaftlichen Krise kommt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Vierteljahresschrift für Sozialrecht (11(1983)Nr.2, S.119-135)
VerfasserIn: Zacher, Hans F
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.84 Wohlfahrtsstaat
342.734 Recht auf soziale Sicherheit
340.13 Recht, positives
301.16 Gesellschaftspolitik
340.131 Rechtsstaat
304 Sicherheit, soziale
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.84 Wohlfahrtsstaat Dokument Nr. D-013079 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage