Drittwirkung und Fiskalgeltung von Grundrechten

Dem einfachen Gesetzgeber steht ein weiter Gestaltungsspielraum bei der Verwirklichung der Grundrechte zwischen Privaten zu. Allerdings muss ein effektiver Grundrechtsschutz gewährleistet sein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Verwaltung (8(1983)Nr.2, S.109-123)
VerfasserIn: Griller, Stefan
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.7 Grundrechte
34.03 Rechtsschutz
342.4 Bundesverfassung
342 Recht, öffentliches
Region:Österreich
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