Drittwirkung und Fiskalgeltung von Grundrechten
Dem einfachen Gesetzgeber steht ein weiter Gestaltungsspielraum bei der Verwirklichung der Grundrechte zwischen Privaten zu. Allerdings muss ein effektiver Grundrechtsschutz gewährleistet sein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Verwaltung (8(1983)Nr.2, S.109-123)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.7 Grundrechte
34.03 Rechtsschutz 342.4 Bundesverfassung 342 Recht, öffentliches |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Ablageschlagwort: 342.7 Grundrechte | Dokument Nr. D-012843 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |