Amtshaftung und Privatwirtschaftsverwaltung

Die Anwendbarkeit des Staatshaftungsrechtes ist also eingeengt. Die allgemeinen zivilrechtlichen Haftungsnormen sind über den Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung hinaus in den hoheitlichen Bereich ausgedehnt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (105(1983)Nr.17/18, S.464-476)
VerfasserIn: Echner, Bernhard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.075 Amtshaftung
658.115 Betriebe, öffentliche
658.115 Betriebe, städtische
342.4 Bundesverfassung
347.56 Haftpflicht, berufliche
621.31 Landesgesellschaften
347.19 Personen, juristische
658.115 Gemeinwirtschaft
347.51:352/354 Haftung, öffentliche
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 35.075 Amtshaftung Dokument Nr. D-012662 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage