Zur Haftung nach 26 Wasserrechtsgesetz und zum Deliktsstatut im IPR : Bemerkungen zur E 10 b 41/80

Diese Gesetzesstelle normiert eine Eingriffshaftung als lex spezialis zu 364 a ABGB. Auch Ersatzansprüche bei grenzüberschreitenden Immissionen unterliegen dem 48 IPRG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (105(1983)Nr.13/14, S.337-351)
VerfasserIn: Kerschner, Ferdinand
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.07.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.79 Wasserrecht
341.9 Privatrecht, internationales
347.51 Haftpflicht
343.779 Immissionsschäden
341.9 Kollisionsrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.79 Wasserrecht Dokument Nr. D-012604 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage