Staatliche Sozialausgaben - Die Regelung der Finanzierungskompetenz in der BRD

Die Zuständigkeit ist zwischen Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Die Verteilung der Finanzierungslasten ist aufgeschlüsselt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Vierteljahresschrift für Sozialrecht (11(1983)Nr.1, S.95-113)
VerfasserIn: Schreyer, Michaele
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:304 Sicherheit, soziale
657.471.122 Kosten, soziale
336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche
368.4 Sozialversicherung
368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.42 Krankenversicherung (SV)
342.55 Bundesländer: Kompetenzen
351.77 Gesundheitspolitik
351.778.54 Wohnungsbeihilfe
362.176 Familienlastenausgleich
36.05 Sozialhilfe
362.58 Kriegsopferfürsorge
331.61 Arbeitsmarktförderung
368.41 Unfallversicherung (SV)
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 304 Sicherheit, soziale Dokument Nr. D-012575 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage