Produktehaftung - Modewort, sozialpolitischer Druckpunkt, Notwendigkeit?

Seitens der Wirtschaft werden folgende Forderungen gestellt: 1) Das Verschulden muss für die Haftung relevant sein. 2) Entwicklungsrisken müssen von der Haftpflicht ausgeschlossen sein. 3) Eine Höchstgrenze muss die Haftpflicht in Extremfällen begrenzen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaft und Recht (35(1983)Nr.1, S.29-42)
VerfasserIn: Kummer, Matthias
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
347.513 Schadenersatz
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.05 Rechtsvergleichung
347.45 Konsumentenschutz
Region:Schweiz
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Ablageschlagwort: 347.51 Produkthaftpflicht Dokument Nr. D-012250 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage