Sozialmedizinische Aspekte zu einer Verkürzung der Lebensarbeitszeit

Die vorgezogene Altersgrenze sollte fakultativ genutzt werden können, sei es aus gesundheitlichen oder anderen Gründen. Wer aber über diese Grenze hinaus arbeiten kann und will, dem sollte auf jeden Fall die Grenze nach oben offenstehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Sozialversicherung (38(1983)Nr.3, S.67-69)
VerfasserIn: Eggenweiler, Paul
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 03.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeitverkürzung
613 Sozialmedizin
331.13 Altersgrenze
331.13 Frühpension
331.016.2 Arbeitsplatz: Humanisierung
331.114 Arbeitnehmer, ältere
368-013 Arbeitsunfähigkeit
368.43 Pensionsversicherung (SV)
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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