Sozialmedizinische Aspekte zu einer Verkürzung der Lebensarbeitszeit
Die vorgezogene Altersgrenze sollte fakultativ genutzt werden können, sei es aus gesundheitlichen oder anderen Gründen. Wer aber über diese Grenze hinaus arbeiten kann und will, dem sollte auf jeden Fall die Grenze nach oben offenstehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Sozialversicherung (38(1983)Nr.3, S.67-69)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 03.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeitverkürzung
613 Sozialmedizin 331.13 Altersgrenze 331.13 Frühpension 331.016.2 Arbeitsplatz: Humanisierung 331.114 Arbeitnehmer, ältere 368-013 Arbeitsunfähigkeit 368.43 Pensionsversicherung (SV) |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeitverkürzung | Dokument Nr. D-012221 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |