Menschenwürde gewährleisten Arbeitsschutzgesetz
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Menschenwürde der Arbeitnehmer und den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer einschliesslich des Schutzes der Arbeitskraft und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit im Rahmen der Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Bundesarbeitsblatt (Jg.1982, Nr.7/8, S.5-10)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 07.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsschutz
614.8-084 Unfallverhütung 351.83 Gesetzgebung, soziale 331.016.2 Arbeitsplatz: Humanisierung 331.82 Arbeitsbedingungen 368.41 Unfallversicherung (SV) |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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