Menschenwürde gewährleisten Arbeitsschutzgesetz

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Menschenwürde der Arbeitnehmer und den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer einschliesslich des Schutzes der Arbeitskraft und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit im Rahmen der Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bundesarbeitsblatt (Jg.1982, Nr.7/8, S.5-10)
VerfasserIn: Kliesch, Georg
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsschutz
614.8-084 Unfallverhütung
351.83 Gesetzgebung, soziale
331.016.2 Arbeitsplatz: Humanisierung
331.82 Arbeitsbedingungen
368.41 Unfallversicherung (SV)
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsschutz Dokument Nr. D-011495 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage