Das Job-sharing-Arbeitsverhältnis : Personalrechtliche, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen
Etwa die Hälfte der Arbeitsplätze der BRD eignen sich für Job sharing. Dieses hat durch die arbeitnehmerorientierte Verteilung von Arbeits-und Freizeit grosse Vorteile für die Arbeitnehmer.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (17(1982)Beilage,Nr.3, S.1-12)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.811 Job sharing
331.811 Teilzeitarbeit 331.81 Arbeitszeit 331.82 Arbeitsbedingungen 331.116 Arbeitsverträge 368.4 Sozialversicherung 351.83 Arbeitsrecht 331.15 Betriebsverfassung 331.811 Arbeitszeit, gleitende |
Region: | BRD
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Dokument Nr. D-010038 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |