Das Job-sharing-Arbeitsverhältnis : Personalrechtliche, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen

Etwa die Hälfte der Arbeitsplätze der BRD eignen sich für Job sharing. Dieses hat durch die arbeitnehmerorientierte Verteilung von Arbeits-und Freizeit grosse Vorteile für die Arbeitnehmer.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (17(1982)Beilage,Nr.3, S.1-12)
VerfasserIn: Eich, Rolf-Achim
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Job sharing
331.811 Teilzeitarbeit
331.81 Arbeitszeit
331.82 Arbeitsbedingungen
331.116 Arbeitsverträge
368.4 Sozialversicherung
351.83 Arbeitsrecht
331.15 Betriebsverfassung
331.811 Arbeitszeit, gleitende
Region:BRD
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