Zum Begriff und Standort des Agrarrechts in der österreichischen Rechtsordnung

Das Agrarrecht ist ein Sonderrecht, das die Lebens-und Wirtschaftsbedingungen der Land-und Forstwirtschaft berücksichtigt. Dieses Teilsystem der österreichischen Rechtsordnung stellt sich als offenes System dar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (104(1982)Nr.11/12, S.300-310)
VerfasserIn: Holzer, Gottfried
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.06.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.243 Agrarrecht
63 Landwirtschaft
338.98:63 Agrarpolitik
340.113 Rechtsordnung
342.4 Landesverfassung
Region:Österreich
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