Zum Begriff und Standort des Agrarrechts in der österreichischen Rechtsordnung
Das Agrarrecht ist ein Sonderrecht, das die Lebens-und Wirtschaftsbedingungen der Land-und Forstwirtschaft berücksichtigt. Dieses Teilsystem der österreichischen Rechtsordnung stellt sich als offenes System dar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (104(1982)Nr.11/12, S.300-310)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.243 Agrarrecht
63 Landwirtschaft 338.98:63 Agrarpolitik 340.113 Rechtsordnung 342.4 Landesverfassung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. D-009993 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |