Verwaltungsakt und verwaltungsrechtlicher Vertrag im Anwendungsbereich des SGB X
Im Verhältnis zwischen der Sozialverwaltung und dem Bürger soll die Gestaltungsform des verwaltungsrechtlichen Vertrages, ausser beim Vergleich, nur gewählt werden, wenn es durch besondere Interessenlagen gerechtfertigt ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Sozialgerichtsbarkeit (28(1981)Nr.12, S.501-519)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 12.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.95 Verwaltungsverfahren
342.25 Selbstverwaltung: Verwaltung, öffentliche 304 Sicherheit, soziale 368.025.8 Versicherungsleistungen 368.4 Sozialversicherung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!