Verwaltungsakt und verwaltungsrechtlicher Vertrag im Anwendungsbereich des SGB X
Im Verhältnis zwischen der Sozialverwaltung und dem Bürger soll die Gestaltungsform des verwaltungsrechtlichen Vertrages, ausser beim Vergleich, nur gewählt werden, wenn es durch besondere Interessenlagen gerechtfertigt ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Sozialgerichtsbarkeit (28(1981)Nr.12, S.501-519)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 12.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.95 Verwaltungsverfahren
342.25 Selbstverwaltung: Verwaltung, öffentliche 304 Sicherheit, soziale 368.025.8 Versicherungsleistungen 368.4 Sozialversicherung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. D-009287 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |