Verwaltungsakt und verwaltungsrechtlicher Vertrag im Anwendungsbereich des SGB X

Im Verhältnis zwischen der Sozialverwaltung und dem Bürger soll die Gestaltungsform des verwaltungsrechtlichen Vertrages, ausser beim Vergleich, nur gewählt werden, wenn es durch besondere Interessenlagen gerechtfertigt ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Sozialgerichtsbarkeit (28(1981)Nr.12, S.501-519)
VerfasserIn: Mayer, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 12.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.95 Verwaltungsverfahren
342.25 Selbstverwaltung: Verwaltung, öffentliche
304 Sicherheit, soziale
368.025.8 Versicherungsleistungen
368.4 Sozialversicherung
Region:BRD
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