'Zurückstellung der Strafvollstreckung' und Strafaussetzung zur Bewährung
Zur Bekämpfung der Drogensucht stehen zu wenig Therapiestellen zur Verfügung. Es ist der Erfolg der im Betäubungsmittelgesetz vorgesehenen 'Therapie statt Strafe' diskutiert.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Monatsschrift für Deutsches Recht (36(1982)Nr.1, S.1-6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.87 Strafnachlass: Strafvollzug
351.761 Rauschgifte: Bekämpfung 343.26 Freiheitsstrafe 613.83 Rauschgifte 343.87 Resozialisierung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. D-009216 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |