'Zurückstellung der Strafvollstreckung' und Strafaussetzung zur Bewährung

Zur Bekämpfung der Drogensucht stehen zu wenig Therapiestellen zur Verfügung. Es ist der Erfolg der im Betäubungsmittelgesetz vorgesehenen 'Therapie statt Strafe' diskutiert.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Monatsschrift für Deutsches Recht (36(1982)Nr.1, S.1-6)
VerfasserIn: Tröndle, Herbert
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.87 Strafnachlass: Strafvollzug
351.761 Rauschgifte: Bekämpfung
343.26 Freiheitsstrafe
613.83 Rauschgifte
343.87 Resozialisierung
Region:BRD
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