Die rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Anlagenvertrages

Inhalt: 'Als Anlagenvertrag werden die Vereinbarungen bezeichnet, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bei dem Erwerb einer Anlage getroffen werden. ' Schwerpunktmässig untersucht werden Vertragserfüllung und Haftung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung (33(1981)Nr.10, S.936-946)
VerfasserIn: Kirchgässer, Werner
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.4 Vertragsrecht
658.2 Anlagen, Gebäude, Betriebsmittel
347.7 Wirtschaftsrecht
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