Unmittelbare Wirksamkeit (Durchgriff) von Richtlinien

Eine Richtlinie gem. 189 Abs. 3 EWGV ist für die Vertragsstaaten verbindlich, kann aber in den Vertragsstaaten kein unmittelbar geltendes Recht erzeugen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europarecht (16(1981)Nr.4, S.442-454)
VerfasserIn: Millarg, Eberhard
Ort / Verlag / Datum:12.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.176 EG
341.176 EWG
340.132 Rechtsangleichung
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
341.176 EUGH
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