Unmittelbare Wirksamkeit (Durchgriff) von Richtlinien
Eine Richtlinie gem. 189 Abs. 3 EWGV ist für die Vertragsstaaten verbindlich, kann aber in den Vertragsstaaten kein unmittelbar geltendes Recht erzeugen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europarecht (16(1981)Nr.4, S.442-454)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.176 EG
341.176 EWG 340.132 Rechtsangleichung 341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches 341.176 EUGH |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 4 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. D-009136 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |