Die bescheidmässige Erhöhung der Lehrlingsverhältniszahl im Berufsbildungsrecht : Zugleich ein Beitrag zur Zulässigkeit von Nebenbestimmungen eines Bescheides
Die Erhöhung der Verhältniszahl ist unter bestimmten Voraussetzungen unter Auflagen zu genehmigen. Die Befristung des Bescheides ist generell geboten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (35(1980)Nr.8, S.199-211)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.04.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.761 Lehrlinge
377 Berufsausbildung 35.07 Verwaltung, öffentliche 351.9 Verwaltungsrecht 331.861 Lehrlingsausbildung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!