Die bescheidmässige Erhöhung der Lehrlingsverhältniszahl im Berufsbildungsrecht : Zugleich ein Beitrag zur Zulässigkeit von Nebenbestimmungen eines Bescheides

Die Erhöhung der Verhältniszahl ist unter bestimmten Voraussetzungen unter Auflagen zu genehmigen. Die Befristung des Bescheides ist generell geboten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (35(1980)Nr.8, S.199-211)
VerfasserIn: Rebhahn, Robert
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.04.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.761 Lehrlinge
377 Berufsausbildung
35.07 Verwaltung, öffentliche
351.9 Verwaltungsrecht
331.861 Lehrlingsausbildung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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