Die bescheidmässige Erhöhung der Lehrlingsverhältniszahl im Berufsbildungsrecht : Zugleich ein Beitrag zur Zulässigkeit von Nebenbestimmungen eines Bescheides
Die Erhöhung der Verhältniszahl ist unter bestimmten Voraussetzungen unter Auflagen zu genehmigen. Die Befristung des Bescheides ist generell geboten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (35(1980)Nr.8, S.199-211)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.04.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.761 Lehrlinge
377 Berufsausbildung 35.07 Verwaltung, öffentliche 351.9 Verwaltungsrecht 331.861 Lehrlingsausbildung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. D-005828 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |