VfGH: Starke Bedenken gegen bestimmte Ekis-Daten

Das Höchstgericht stösst sich daran, dass im Polizeicomputer Strafverfolgungsmassnahmen vermerkt bleiben, auch wenn der Staatsanwalt die Anzeige zurückgelegt oder der Richter einen Freispruch gefällt hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
VerfasserIn: Kommenda, Benedikt
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.10.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.74 Polizei
007.5 EDV
342.71.004.5 Staatsbürger: Überwachung
342.721 Datenschutz
347.991 Verfassungsgerichtshof
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.74 Polizei Dokument Nr. A-980772 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage