UV-Schutz bei auswärtiger Dienstbesprechung durch arbeitsvertraglich nicht gedeckte Anordnung : OGH 10 Ob S 67/99X V.5.10.1999

Auf eine "ausdrückliche Anordnung einer Dienstbesprechung im Sinne einer dienstlichen Anweisung" kommt es nicht an. Weder ist Ausdrücklichkeit gefordert noch hat eine strenge arbeitsrechtliche Prüfung zu erfolgen; es genügt, dass die Teilnahme des Dienstnehmers von seinem Vorgesetzten verl...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.02.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.41 Unfallversicherung (SV)
331.048.5 Arbeitsweg
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auf eine "ausdrückliche Anordnung einer Dienstbesprechung im Sinne einer dienstlichen Anweisung" kommt es nicht an. Weder ist Ausdrücklichkeit gefordert noch hat eine strenge arbeitsrechtliche Prüfung zu erfolgen; es genügt, dass die Teilnahme des Dienstnehmers von seinem Vorgesetzten verlangt wurde.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog