UV-Schutz bei auswärtiger Dienstbesprechung durch arbeitsvertraglich nicht gedeckte Anordnung : OGH 10 Ob S 67/99X V.5.10.1999

Auf eine "ausdrückliche Anordnung einer Dienstbesprechung im Sinne einer dienstlichen Anweisung" kommt es nicht an. Weder ist Ausdrücklichkeit gefordert noch hat eine strenge arbeitsrechtliche Prüfung zu erfolgen; es genügt, dass die Teilnahme des Dienstnehmers von seinem Vorgesetzten verl...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.02.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.41 Unfallversicherung (SV)
331.048.5 Arbeitsweg
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.41 Unfallversicherung (SV) Dokument Nr. A-979869 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage