Abfertigung ade für Teilhaber, der trotz Krise in GmbH weiterarbeitete
Der Oberste Gerichtshof reiht Ansprüche von GmbH-Gesellschaftern den Forderungen von Dritten nach, selbst wenn sie erst im Konkursverfahren entstanden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.06.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
658.114.4 GesmbH 347.736 Konkurs 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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