Abfertigung ade für Teilhaber, der trotz Krise in GmbH weiterarbeitete

Der Oberste Gerichtshof reiht Ansprüche von GmbH-Gesellschaftern den Forderungen von Dritten nach, selbst wenn sie erst im Konkursverfahren entstanden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
VerfasserIn: Anzböck, Walter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
658.114.4 GesmbH
347.736 Konkurs
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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