Abfertigung ade für Teilhaber, der trotz Krise in GmbH weiterarbeitete

Der Oberste Gerichtshof reiht Ansprüche von GmbH-Gesellschaftern den Forderungen von Dritten nach, selbst wenn sie erst im Konkursverfahren entstanden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
VerfasserIn: Anzböck, Walter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
658.114.4 GesmbH
347.736 Konkurs
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Oberste Gerichtshof reiht Ansprüche von GmbH-Gesellschaftern den Forderungen von Dritten nach, selbst wenn sie erst im Konkursverfahren entstanden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog