Der Gehaltsstrip in Rechtsträgern wird nicht zu stoppen sein
Nun liegt dem RH ein Gutachten des Verfassungsdienstes im Kanzleramt vor. Darin heisst es, dass der RH "zur namentlichen Nennung der Einkommensbezieher im Einkommensbericht verpflichtet ist" - trotz Datenschutzrichtlinie und Menschenrechtskonvention.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Kurier |
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 25.06.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.126.55 Rechnungshof
331.2 Gehalt 658.115 Betrieb, öffentlicher 342 Verfassungsrecht 001.9 Information 340.69 Rechtsgutachten |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 336.126.55 Rechnungshof | Dokument Nr. A-979823 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |