Der Gehaltsstrip in Rechtsträgern wird nicht zu stoppen sein

Nun liegt dem RH ein Gutachten des Verfassungsdienstes im Kanzleramt vor. Darin heisst es, dass der RH "zur namentlichen Nennung der Einkommensbezieher im Einkommensbericht verpflichtet ist" - trotz Datenschutzrichtlinie und Menschenrechtskonvention.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier
VerfasserIn: Haller, Patricia
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.126.55 Rechnungshof
331.2 Gehalt
658.115 Betrieb, öffentlicher
342 Verfassungsrecht
001.9 Information
340.69 Rechtsgutachten
Region:Österreich
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