Der Gehaltsstrip in Rechtsträgern wird nicht zu stoppen sein

Nun liegt dem RH ein Gutachten des Verfassungsdienstes im Kanzleramt vor. Darin heisst es, dass der RH "zur namentlichen Nennung der Einkommensbezieher im Einkommensbericht verpflichtet ist" - trotz Datenschutzrichtlinie und Menschenrechtskonvention.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier
VerfasserIn: Haller, Patricia
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.126.55 Rechnungshof
331.2 Gehalt
658.115 Betrieb, öffentlicher
342 Verfassungsrecht
001.9 Information
340.69 Rechtsgutachten
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Nun liegt dem RH ein Gutachten des Verfassungsdienstes im Kanzleramt vor. Darin heisst es, dass der RH "zur namentlichen Nennung der Einkommensbezieher im Einkommensbericht verpflichtet ist" - trotz Datenschutzrichtlinie und Menschenrechtskonvention.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog