§ 1154, § 1491 ABGB, KV-Eisen-und Metallgewerbe
Werden als Gehaltsvorschüsse bezeichnete Zahlungen des Arbeitgebers nicht mit laufenden Bezügen verrechnet, ist von einem einer kollektivvertraglichen Verfallsfrist nicht unterliegenden Arbeitgeberdarlehen auszugehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.06.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Gehalt
331.116 Kollektivvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.2 Gehalt | Dokument Nr. A-979783 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |