Kontrollrechte des Betriebsrats : Betriebsrat: Recht und Praxis

Meinungsunterschiede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über bezahlte Entgelte oder verbrauchte Urlaubstage können häufig durch die Einsichtnahme in die entsprechenden Aufzeichnungen des Arbeitgebers bereinigt werden. Verweigert der Arbeitgeber dazu seine Zustimmung, kann der Betriebsrat seine ge...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Wirtschaft (54 (2000) Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
65.012.45 Unternehmensinformation
331.15 Mitbestimmung
331.15 Personalinformationssystem
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.152 Betriebsrat Dokument Nr. A-979771 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage