Mobilkom-"Strafgebühr" bleibt : 30 Schilling Gebühr bei Zahlung mit Zahlschein nicht rechtswidrig
Die Einführung einer Art "Strafgebühr" in Höhe von 30 Schilling bei begleichung der Mobilkomrechnung mittels Zahlschein führte im Februar 1998 zu zahlreichen Beschwerden verärgerter Konsumenten. Jetzt bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) diese "Strafgebühr".
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Veröffentlicht in: | Vorarlberger Nachrichten |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.05.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 384.15 Telefongebühr
336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser 061.1:331 AK 384.11 Mobiltelefon 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 384.15 Telefongebühr | Dokument Nr. A-979763 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |