Entziehung eines Aufgabenbereiches : OLG Wien 9 Ra 112/99b v.21.5.1999 in Bestätigung von ASG Wien 24 Cga 133/93s v.19.11.1998

Die Weigerung des Arbeitnehmers, den notwendigen Dienstanweisungen des Arbeitgebers, bisher ausgeführte Tätigkeiten zu unterlassen, deren Vornahme der Gesetzgeber nunmehr an beim Arbeitnehmer nicht mehr gegebene Voraussetzungen knüpft, Folge zu leisten, ist nicht gerechtfertigt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.04.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-979065 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage