Arbeitsunfähigkeit und Gesundheitsgefährdung : OGH 9 Ob A 113/99d v.15.9.1999

Dem Arbeitgeber muss bekannt gegeben werden, wenn die vereinbarten Dienste aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erbracht werden können / Eine Verpflichtung, die Gesundheitsbeeinträchtigung zu diesem Zeitpunkt auch schon nachzuweisen, besteht aber nicht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (55 (2001) Nr.5223)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.06.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.77 Gesundheitsschutz
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein