Billig kann teuer kommen : Ein ordnungspolitischer Grundsatzstreit über Niedriglöhne bei öffentlichen Aufträgen / Lautstark beklagen Bund, Länder und Kommunen das Lohndumping im Baugewerbe: Neue Gesetze sollen für Tariftreue sorgen

"Wenn einer auf dem Papier fünf Stunden für ordentliches Geld arbeitet, in Wirklichkeit aber zehn Stunden unter Mindestlohn, ist der Nachweis schwierig" / So was findet man heute auf fast jeder Baustelle in Deutschland.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung
VerfasserIn: Viering, Jonas
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.06.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.215.5 Mindestlohn
351.712 Auftrag, öffentlicher
693 Baugewerbe
338.45:69 Bauindustrie
331.76 Arbeiter
331.214 Ausbeutung: Arbeitnehmer
331.65 Schwarzarbeit
331.94 Arbeitsinspektorat
331.116 Leiharbeit
331.62 Arbeitnehmer, ausländische
Region:Deutschland
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