Nachwirkung des Kollektivvertrages nach Austritt aus freiwilliger Berufsvereinigung : OGH 8 Ob A 125/00s v.21.12.2000

Der Kollektivvertrag verliert seine Wirksamkeit, wenn gleichzeitig ein neuer allgemeiner KV von der Interessenvertretung abgeschlossen wird, der der Arbeitgeber nach Austritt aus der freiwilligen Berufsvereinigung kraft Gesetzes angehört.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.06.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivvertrag
331 Arbeitgeber
061 Interessenvertretung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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