Nachwirkung des Kollektivvertrages nach Austritt aus freiwilliger Berufsvereinigung : OGH 8 Ob A 125/00s v.21.12.2000
Der Kollektivvertrag verliert seine Wirksamkeit, wenn gleichzeitig ein neuer allgemeiner KV von der Interessenvertretung abgeschlossen wird, der der Arbeitgeber nach Austritt aus der freiwilligen Berufsvereinigung kraft Gesetzes angehört.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.06.2001 |
Erscheinungsjahr: | 2001 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Kollektivvertrag
331 Arbeitgeber 061 Interessenvertretung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Kollektivvertrag | Dokument Nr. A-978033 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |