Unzulässige Probezeit - Berechnung der Kündigungsentschädigung : OGH 9 Ob A 163/00m v.20.9.2000

Ob bei teilnichtiger Vereinbarung einer mehr als einmonatigen Probezeit ab dem Beginn des zweiten Monats (insgesamt gesehen) ein befristetes Arbeitsverhältnis oder aber ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit anzunehmen ist, hängt allein vom Willen der Parteien ab.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (19 (2001) Nr.5 S.296-298)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.05.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.116 Arbeitsvertrag
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung Dokument Nr. A-977853 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage