§ 82 lit f GewO : ASG Wien 34 Cga 142/00a v.15.12.2000
Verlässt ein mit Fertigstellungsarbeiten beauftragter Hilfsarbeiter für etwa 1,5 Stunden die Baustelle, um zu Hause den Gasherd abzudrehen, liegt auch dann kein pflichtwidriges, erhebliches und schuldhaftes Dienstversäumnis vor, wenn die Baustelle zu Mittag an den Bauherrn hätte übergeben werden sol...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (55 (2001) Nr.5216)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.05.2001 |
Erscheinungsjahr: | 2001 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-977721 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |