§ 82 lit f GewO : ASG Wien 34 Cga 142/00a v.15.12.2000

Verlässt ein mit Fertigstellungsarbeiten beauftragter Hilfsarbeiter für etwa 1,5 Stunden die Baustelle, um zu Hause den Gasherd abzudrehen, liegt auch dann kein pflichtwidriges, erhebliches und schuldhaftes Dienstversäumnis vor, wenn die Baustelle zu Mittag an den Bauherrn hätte übergeben werden sol...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (55 (2001) Nr.5216)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.05.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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