Allzu offenherziger Betriebsrat : Oberste Gerichtshof (9 Ob A 338/00 x vom 14.2.2001

Ein Betriebsrat, der von seinem Unternehmen vertrauliche Unterlagen über die Gehaltssituation der Dienstnehmer erhält, darf fristlos entlassen werden, wenn er die Unterlagen einem einzelnen Dienstnehmer zur Verfügung stellt, damit dieser Dienstnehmer seine Gehaltsforderungen leichter durchsetzen kan...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.05.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.152 Betriebsrat
001.9 Information
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-977642 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage