Allzu offenherziger Betriebsrat : Oberste Gerichtshof (9 Ob A 338/00 x vom 14.2.2001
Ein Betriebsrat, der von seinem Unternehmen vertrauliche Unterlagen über die Gehaltssituation der Dienstnehmer erhält, darf fristlos entlassen werden, wenn er die Unterlagen einem einzelnen Dienstnehmer zur Verfügung stellt, damit dieser Dienstnehmer seine Gehaltsforderungen leichter durchsetzen kan...
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Veröffentlicht in: | Der Standard |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.05.2001 |
Erscheinungsjahr: | 2001 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.152 Betriebsrat 001.9 Information 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-977642 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |