Befristeter Arbeitsvertrag mit türkischer Lektorin : BAG 7 AZR 226/98 v.22.3.2000

Das Diskriminierungsverbot zu Art.10 Abs.1 des Assoziationsratsbeschlusses EG-Türkei Nr.1/80 steht der Anwendung des § 57 b Abs.3 HRG in der bis zum 24.August 1998 geltenden Fassung auf den mit einer türkischen Lektorin geschlossenen befristeten Arbeitsvertrag entgegen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (56 (2001) Nr.19 S.991-994)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.05.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsvertrag, befristeter
331.62 Arbeitnehmerin, ausländische
341.241 Vertrag, internationaler
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsvertrag, befristeter Dokument Nr. A-977558 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage