§ 102 ArbVG - strafweise Kündigung" : OGH 9 Ob A 190/00g v.4.10.2000
Sind die Bestimmungen des Kollektivvertrages, wonach eine Kündigung nur im Rahmen eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen werden kann, vom Arbeitgeber zu beachten, widrigenfalls seine Beendigungserklärung rechtsunwirksam wäre.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.04.2001 |
Erscheinungsjahr: | 2001 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
331.13 Kündigung: Arbeit 34.028 Verfahrensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Sind die Bestimmungen des Kollektivvertrages, wonach eine Kündigung nur im Rahmen eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen werden kann, vom Arbeitgeber zu beachten, widrigenfalls seine Beendigungserklärung rechtsunwirksam wäre. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |